Bisher waren die geplanten Steuervorteile für Tourismusbetriebe in Italien nur als Dekret Nr.83/2014 vorgeschlagen worden; mit 29. Juli wurden diese Maßnahmen mit leichten Anpassungen nun als Gesetz 106/2014 verabschiedet.
Das Gesetz 106/2014 zur Förderung von Hotel- & Gastbetrieben soll den Tourismus in Italien ankurbeln. Wer also bisher noch keine Website mit "Responsive Design" oder Mobiler-Variante sein Eigen nennt, kann für diese Investition nun 30% an Förderung, in Form von Steuerabzügen, aufgeteilt auf 3 Jahre (2014, 2015 und 2016) einsparen.
Der maximale Betrag der absetzbar ist, beträgt € 12.500, also darf die getätigte Investition den Betrag von € 41.667 nicht überschreiten.

Hier die kompletten Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung im Tourismus in Italien:

  • W-LAN im Betrieb:
    (org. Gesetzestext: impianti wi-fi)
  • Websites für Smartphones optimiert (Responsive Design)
    (org. Gesetzestext: siti web ottimizzati per il sistema mobile
  • Buchungssoftware- und systeme für den direkten Verkauf - Online-Buchen:
    (org. Gesetzestext: programmi e sistemi informatici per la vendita diretta di servizi e pernottamenti, purché in grado di garantire gli standard di interoperabilità necessari all’integrazione con siti e portali di promozione pubblici e privati e di favorire l’integrazione fra servizi ricettivi ed extra-ricettivi)
  • Werbeplätze auf Buchungsportalen:
    (org. Gesetzestext: spazi e pubblicità per la promozione e commercializzazione di servizi e pernottamenti turistici sui siti e piattaforme informatiche specializzate, anche gestite da tour operator e agenzie di viaggio)
  • Beratung im Onlinemarketing:
    (org. Gesetzestext: servizi di consulenza per la comunicazione e il marketing digitale)
  • Hilfsmittel zur Vermarktung für Betriebe, die auf Gäste mit Beeinträchtigungen spezialisiert sind
    (org. Gesetzestext: strumenti per la promozione digitale di proposte e offerte innovative in tema di inclusione e di ospitalità per persone con disabilità)
  • Aus-und Weiterbildung der Betriebsinhaber und deren Angestellten die obigen Punkte betreffend:
    (org. Gesetzestext: strumenti per la promozione digitale di proposte e offerte innovative in tema di inclusione e di ospitalità per persone con disabilità)
Neben den Maßnahmen zur Digitalisierung werden von Gesetz 106/2014 auch Sanierungsarbeiten gefördert:
  • Sanierung der Baulichen Substanz des Betriebes
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Energie-Effizienz und dem Abbau von architektonischen
    Barrieren
  • Ankauf Interior & Möbel
Hier liegen die geförderten Summen etwas höher, für Details fragen Sie dazu aber am besten bei Ihrem Handwerker oder Ihrer Baufirma nach.


Wer hat ich das ausgedacht?
Das Gesetz fördert zwar den Tourismus, liest sich aber faktisch so, als hätten sich 50 Web- und Onlinemarketing Agenturen zusammengesetzt und einen gemeinsamen Wunschzettel erarbeitet, für Leistungen die SIE für förderungswürdig halten - Dieser Wunschzettel wurde dann mit Gesetz 106/2014 verabschiedet.

Die Tourismusbetriebe wirds freuen; die Internet-Agenturen aber auch, daher mein Tipp, der immer bei "Förderungen" gilt:

  • Holen Sie mehrere Angebote ein!
    Bei 30% Ersparnis ist der Reiz natürlich groß die zu Grunde liegenden Dienstleistungen "möglichst teuer" zu gestalten.
  • Brauchen Sie die geförderte Maßnahme wirklich?
    Prüfen Sie genau ob die geförderte Maßnahme zu Ihrem Betrieb passt oder ob es Altenativen gibt. Nur weil das teuere Buchungssystem nun 30% weniger kostet, heißt das noch lange nicht, dass es für ein (z.B 3* Hotel) nicht günstigere System gibt, die genaus gut arbeiten!

Hier noch der Link zum orignalen Gesetzestext.

Kontakt


  • webwerkstatt - internet solutions
  • Panoramastr. 26
  • I-39054 Klobenstein
  • Ritten / Bozen
  • M +39 333 7893928
Google Partner
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden.
Weiter Inforamtionen: www.youronlinechoices.com
OK